„Marburg für Alle“
Verein zur Förderung des Tourismus für
Menschen mit Beeinträchtigungen e.V.
Der Verein führt den Namen „Marburg für Alle“ Verein zur Förderung des Tourismus für Menschen mit Beeinträchtigungen.
Er arbeitet im Sinne des von der Stadt Marburg verliehenen Jürgen-Markus-Preises. Vereinssitz ist Marburg.
Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Zweck des Vereins ist die Erweiterung des Bildungsangebotes für Menschen mit Beeinträchtigungen, hier durch Ermöglichung von Stadtführungen. Dies geschieht durch:
Die Verbreitung des Anliegens und die Förderung ähnlicher Bestrebungen an anderen Orten können auch dem Vereinszweck entsprechen.
Der Verein erfüllt seine Aufgaben nach den Grundsätzen der Menschlichkeit, der Unparteilichkeit, der Neutralität, der Unabhängigkeit und der Freiwilligkeit. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Der Ausschluss erfolgt:
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmen-mehrheit. Vor dem Ausschluss ist dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Die Berufung gegen den Vereinsausschluss ist in der folgenden Mitgliederversammlung möglich.
Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit.
Ein ausgetretenes oder ausgeschlossenes Mitglied hat keinen An-spruch gegen das Vereinsvermögen.
Organe des Vereins sind:
a) der/die erste Vorsitzende
b) der/die stellvertretende Vorsitzende
c) der/die Schatzmeister(in)
d) der/die Schriftführer(in)
e) ein(e) Beisitzer(in)
Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Er tritt mindestens zweimal jährlich zusammen. Es ist jeweils ein Vorstands-protokoll anzufertigen.
Der/die 1. Vorsitzende - und sein(e) Vertreter(in) - vertreten jeweils einzeln den Verein.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder anwesend sind. Der/die erste Vorsitzende oder sein(e) Stellvertreter(in) müssen auf jeden Fall anwesend sein.
Bei Stimmengleichheit entscheidet der/die die Sitzung leitende Vorsitzende.
Nach Ablauf der zweijährigen Amtsperiode führt der bisherige Vorstand die Amtsgeschäfte bis zur Neuwahl weiter.
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Wahlperiode aus, so führt ein vom Vorstand dazu berufenes Mitglied des Vereins die Geschäfte des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes bis zur nächsten Mitgliederversammlung kommissarisch weiter.
Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben:
er führt die laufende Geschäfte
er beschafft finanzielle Mittel
er stellt jährlich den Haushaltsplan auf und informiert über die wirtschaftliche Situation;
er erstattet Jahresbericht an die Mitgliederversammlung.
Im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Universitätsstadt Marburg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige Zwecke, zu Gunsten des Jürgen-Markus-Preis „Marburg barrierefrei“ zu verwenden hat.
Diese Satzung wurde in der Gründerversammlung des Vereins „Marburg für Alle“ am 30.Oktober 2013 beschlossen.
Marburg, den 30. Oktober 2013
Überarbeitet am 12. Februar 2015 für die Eintragung in das Vereinsregister .